Daniel Graf

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Das Betriebssystem der Schweiz ohne Internet

Vor kurzem hatte mein Sohn mein zerlesenes Exemplar der Bundesverfassung in der Hand. Er fragte mich, was da drin stehe. Um sein Interesse zu wecken, antwortete ich: «Das ist das Betriebssystem der Schweiz − ohne das funktioniert gar nichts.»

Die Bundesverfassung auf einem Holztisch, daneben drei Zettel: Alter, Zweitwohnungen, Internet

Daraufhin wollte er mehr wissen. Wir begannen, im Sachverzeichnis zu blättern: von A wie Alter, über B wie Backmehl, bis Z wie Zweitwohnungen. Wir waren beide überrascht, was in der Bundesverfassung alles drin steht.

«Okee, jetzt will ich unter «I» etwas Wichtiges nachschauen», sagte mein Sohn schliesslich. Nämlich: «Internet!» Zu seiner grossen Enttäuschung steht dazu aber nichts in der Verfassung. Wenn von «Netzen» die Rede ist, geht es um die Eisenbahn, um Nationalstrassen oder um Wanderwege.

Ein Betriebssystem der Schweiz – ohne Internet? Das ist für eine Generation, die mit dem Smartphone aufgewachsen ist, schwer zu verstehen. Zumal alte Medien wie Radio und Fernsehen ganz selbstverständlich ihren Platz in der Verfassung haben.

Je länger ich darüber nachdenke, habe ich den Eindruck, das «Internet» ist ein Platzhalter für alles, was in der Bundesverfassung fehlt. Nicht deshalb, weil es unwichtig ist. Die Politik hat es nur (noch) nicht geschafft, sich vertieft damit zu beschäftigen.

Was viele nicht wissen: In der Schweizer Verfassung gibt es einen roten Knopf, mit dem Diskussionen über alles, was in der Bundesverfassung fehlt, ausgelöst werden können. Eine Volksinitiative mit 100’000 Unterschriften genügt nämlich, um eine Totalrevision der Bundesverfassung in Gang zu setzen – und so dem «Betriebssystem der Schweiz» ein Update zu verpassen.

Ist es möglicherweise an der Zeit, diesen Knopf zu betätigen? Dann könnte die Stimmbevölkerung entscheiden, ob die Schweiz eine neue, zeitgemässe Verfassung benötigt – für unsere und die nächsten Generationen. Vielleicht wäre dies das schönste Geburtstagsgeschenk für die 175-Jahre-Feier des Landes.

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